Drei Promille antrinken in 45 Minuten?
Ein Mann streitet ab, betrunken Auto gefahren zu sein. Das Gericht schickt ihn trotzdem hinter Gitter
Wer Alkohol nicht in rauen Mengen gewohnt ist, für den kann ein Blutalkoholwert von über drei Promille lebensbedrohlich werden. So einem Wert geht in der Regel ein stundenlanges Besäufnis voraus. Das Dillinger Amtsgericht musste sich nun mit der Frage beschäftigen, ob man sich auch in weniger als 45 Minuten drei Promille antrinken kann.
Doch der Reihe nach: Ein Mann aus dem baden-württembergischen Grenzgebiet stand vor Gericht, weil er betrunken Auto gefahren sein und Polizisten beleidigt haben soll. An einem Tag im Februar dieses Jahres hatte der 52-Jährige mehrfach Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin. Der mündete darin, dass er am frühen Abend die gemeinsame Wohnung verließ und mit dem Auto davonfuhr. So weit der unstrittige Teil. Was dann passierte, musste in der Verhandlung erst rekonstruiert werden. Eine Zeugin sah auf der Straße zwischen Staufen und Oggenhausen im Vorbeifahren den Wagen des Mannes, der seltsam im Straßengraben parkte. Sie wurde misstrauisch und rief kurz darauf die Polizei. Nach einer knappen Dreiviertelstunde war eine Streife vor Ort und fand den Wagen, der in der Zwischenzeit mehrere hundert Meter gefahren war und an einer Waldeinfahrt stand. Ein Polizist berichtete vor Gericht, dass der Angeklagte angeschnallt am Steuer saß und versuchte, den Wagen trotz abgebrochenem Schlüssel zu starten. Der Motor sei noch warm gewesen, der Mann so betrunken, dass er nur noch lallte. Ein später im Krankenhaus durchgeführter Bluttest ergab einen Wert von rund drei Promille. Vor Gericht gab der Mann an, in diesem Zustand nicht Auto gefahren zu sein. Er habe erst zum Schnaps gegriffen, nachdem er den Wagen an der Waldeinfahrt abgestellt hatte und spazieren gegangen war. Dann sei er zurück zum Auto und habe sich aus der „Macht der Gewohnheit“ heraus wieder angeschnallt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.