Landkreis (pm) - Korallen, Riesenmuscheln, Handtaschen und Gürtel aus Schlangen- oder Krokodilleder, Elfenbeinketten usw. sind begehrte Mitbringsel aus dem Urlaub. Die meisten Menschen wissen nicht, dass solche Andenken nicht ins eigene Land eingeführt werden dürfen. Landrat Leo Schrell bittet vor allem Reisende in exotische Länder, an den Artenschutz zu denken. Sie bringen mitunter geschützte lebende Tiere und Pflanzen, aber auch daraus hergestellte Erzeugnisse aus dem Urlaubsland mit nach Hause.
Dabei zählen die griechischen und maurischen Landschildkröten, mit denen laut Pressemitteilung auch im Landkreis Dillingen ein schwunghafter Handel stattfindet, trotz ihres hohen Schutzstatus nicht zu den Problemarten. Sie werden zwischenzeitlich in großem Umfang hierzulande gezüchtet, sodass eine illegale Naturentnahme völlig unnötig ist.
Dennoch besteht für diese Arten eine Bescheinigungs- und Meldepflicht, das heißt jeder Verkauf, Erwerb und jede Nachzucht muss bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Außerdem finden regelmäßige Artenschutzkontrollen statt.
Vorsicht bei exotischen Arten
Vorsicht ist jedoch geboten bei anderen exotischen Arten und besonders bei den daraus hergestellten Produkten. Wenn die Urlauber zurückkehren, bringen sie oft skurrile Souvenirs mit. Die untere Naturschutzbehörde empfiehlt, sich im Vorfeld des Urlaubs zu informieren und am besten ganz auf den Erwerb von Tier- und Pflanzenarten oder daraus hergestellter Erzeugnisse zu verzichten. Unangenehme Konsequenzen lassen sich so vermeiden.
Unter www.artenschutz-online.de finden Reisende alles, was sie zum Thema "Artenschutz im Urlaub" wissen müssen. Nähere Informationen auch bei der Unteren Naturschutzbehörde unter Telefon 09071/51-200.
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