Fehler im Protokoll und Zweifel an der Zeugin
Das Dillinger Amtsgericht hat einen Mann als Vergewaltiger verurteilt. Nun hat das Landgericht neu entschieden
Der Prozess ist ungewöhnlich, zumindest da sind sie sich einig. Verteidigerin Julia Weinmann sagt: „So ein kriminelles Vorgehen einer Geschädigten habe ich noch nicht erlebt.“ Die Frau, die behauptet, der Angeklagte habe sie zum Oralsex gezwungen, würde lügen. „Mit ganzem Körpereinsatz“ habe sie das Opfer gespielt. Thomas Demel, Anwalt der Nebenklägerin – also der Geschädigten – sagt hingegen: „Die Strategie der Verteidigung ist durchsichtig.“ Es gehe darum, seiner Mandantin die Glaubwürdigkeit abzusprechen und das mit Mitteln „unter der Gürtellinie“. Allein, einer Geschädigten in einem Vergewaltigungsprozess „ganzen Körpereinsatz“ vorzuwerfen, „das offenbart eine Eiseskälte und eine Stillosigkeit, die ich vor Gericht noch nie erlebt habe“, sagt Demel.
Fest steht, dass sich der Angeklagte und die Frau, die damals in Moskau lebte, im Internet kennenlernten. Sie heirateten bald darauf, die Frau zog zu ihm in den Landkreis Dillingen. Mittlerweile sind die beiden geschieden. Von dem, was dazwischen liegt, gibt es zwei Versionen. Weinmann und der zweite Verteidiger, Thomas Dick, sind der Meinung, der Frau sei es nur um eine Aufenthaltsgenehmigung gegangen. Um den Mann loszuwerden, habe sie Demütigungen, Schläge und die Vergewaltigung erfunden. Nichts davon sei wirklich geschehen, deshalb hätten auch die Mitbewohner des Ehepaares nichts mitbekommen. Die Verteidiger plädieren auf Freispruch. Nebenklageanwalt Demel und Staatsanwalt Dominik Semsch hingegen glauben der Zeugin. Sie glauben auch den Kollegen der Frau, die erzählten, wie sie verheult in die Arbeit kam und beim Mittagessen in Tränen ausbrach. Deshalb fordern sie, das Urteil aus erster Instanz zu bestätigen. Drei Jahre und zehn Monate Haft. Doch welche Version glaubt Richterin Caroline Hillmann?
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