Führungszeugnis: Popp fordert andere Regelung
Der CSU-Fraktionsvorsitzende befürwortet eine neue Form der Zeugnisse. Deshalb will er mit Lange sprechen
Ärger und Missstimmung, teilweise Empörung habe eine neue Regelung im Bundeskinderschutzgesetz bei den Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit aber auch bei den Vereinen und den für die Umsetzung zuständigen Behörden ausgelöst, so eine Pressemitteilung der CSU im Kreis. Nach der seit Januar 2012 geltenden Bestimmung müssten Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und sie in den vielfältigen Vereinen und Einrichtungen, die in jeder Landkreisgemeinde vorhanden sind, betreuen wollten.
Ziel der Neuregelung sei es, im Sinne eines präventiven Kinderschutzes Kinder und Jugendliche zu schützen. „Das ist grundsätzlich ein richtiger Gedankenansatz, aber in der praktischen Umsetzung nur unzureichend durchdacht“, meint der Fraktionsvorsitzende der CSU im Kreistag, Dr. Johann Popp. In dem neu verlangten Nachweis sollten Vorstrafen, gleich welcher Art, von über 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von über drei Monaten aufgeführt werden. Diese umfassende Regelung führt nach Meinung von Dr. Popp eher zur Abschreckung vor einer von der Politik stets unverzichtbar bezeichneten ehren-amtlichen Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich, diene aber weniger der Prävention. „Für Ehrenamtliche, die ja eigentlich nur ihre Hilfe anbieten wollen, ist es befremdlich, zunächst einmal unter Generalverdacht zu stehen“, argumentiert Dr. Popp. Er ist überzeugt, dass es für einen Ehrenamtlichen unangenehm sei, wenn durch dieses erweiterte Führungszeugnis auch Vorstrafen bekannt werden, die mit einer ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen überhaupt nichts zu tun haben.
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