Dillingen Im Schöffengericht auf Augenhöhe mit einem Berufsrichter sein - für viele Bürgerinnen und Bürger ist das eine Herausforderung, der sie sich gerne stellen. Zurzeit werden in Gemeinden und Städten im Landkreis wieder Wahlvorschläge für Schöffen gesammelt, die von 2009 bis 2013 eingesetzt werden sollen. Dabei gibt es grundsätzliche Auswahlkriterien. "Die Personen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen bei Antritt dieses Ehrenamts nicht älter als 70 Jahre sein", so Dr. Johann Popp, Direktor des Dillinger Amtsgerichts. Außerdem dürfen sie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Dr. Popp: "Natürlich müssen sie gesundheitlich in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen. Bei einer Laienrichtertätigkeit muss man viel sitzen, da wären Rückenprobleme sicherlich ein Manko."
Die Anzahl der gesuchten Schöffen richtet sich nach der Bevölkerungszahl des Landkreises. So werden in Dillingen im Bereich Erwachsenenstrafrecht sechs Hauptschöffen eingesetzt und vier Hilfsschöffen. Im Jugendstrafrecht werden vier Haupt- und vier Hilfsschöffen benötigt. "Außerdem werden aus dem Landkreis Dillingen 15 Schöffen an das Landgericht Augsburg geschickt", sagt Dr. Johann Popp. Im Vergleich: Aus dem Landkreis Aichach-Friedberg werden 20 Schöffen, aus den Kreisen Landsberg 17, aus Nördlingen 20 und aus Augsburg 78 Menschen im Landgericht eingesetzt.
Der Landkreis Dillingen ist bei der Auswahl der Bewerber in einer glücklichen Lage, betont der Amtsdirektor. So würden sich immer mehr Mitbürger bewerben beziehungsweise vorgeschlagen werden, als dass genommen werden könnten.
Ein Wahlausschuss, dem unter anderem der Landrat, der Amtsdirektor und sieben Vertrauenspersonen aus dem Landkreis angehören, wird die Schöffen auswählen. Bei der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses wurden die Vertrauenspersonen benannt. Demnach werden heuer Heribert Immler (Dillingen), Bettina Merkl-Zierer (Dillingen), Rita Oberfrank (Höchstädt), Willi Rochau (Bächingen), Heidi Scherer (Buttenwiesen), Vera Schweizer (Gundelfingen) und Reinhold Sing (Wittislingen) im Wahlausschuss vertreten sein. "Entscheidend ist, wer sich am besten für dieses Amt eignet. Der Wahlausschuss hat es bisher immer geschafft, einstimmig darüber zu beschließen", sagt Dr. Popp. Seminare und Lehrgänge gebe es nicht, so der Jurist weiter.
Ausflug in die JVA Kaisheim
Schließlich sollten die Schöffen ausschließlich aus ihrer Lebenserfahrung heraus urteilen. Dr. Popp: "Am Anfang machen die Schöffenrichter Albert Stadlmayr und Gabi Held einen Ausflug mit ihren Schöffen in die Justizvollzugsanstalt Kaisheim. Dort sehen sie sich das Umfeld an, wo die Verurteilten ihre Freiheitsstrafe verbüßen." Die Laienrichter haben das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter. Somit ergibt sich immer eine Mehrheitsentscheidung. "Manchmal kommt es auch vor, dass die Schöffen den Richter überstimmen", so der Amtsdirektor.
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: