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Dillingen
01.07.2015

Goldrausch in einer Spielhölle endet vor Gericht

Automaten spuckten ein Vermögen aus. Auch, weil die Aufsicht ständig nachfüllte
Foto: Alexander Kaya

Automaten spuckten ein Vermögen aus. Auch, weil die Aufsicht ständig nachfüllte

Es war ein wahrer Goldrausch, der im Februar 2014 in einer Spielhalle im Landkreis Dillingen ausbrach. Rund 27000 Euro regnete es dort an zwei Tagen für die Spieler aus sechs sogenannten „Magie-Automaten“. Doch war da Magie im Spiel oder wurden die Automaten manipuliert? Diese Frage versuchte die Staatsanwaltschaft im Anschluss längere Zeit zu klären. Sie ermittelte gegen einige Besucher, die möglicherweise eine spezielle Spielweise nutzten, um die Automaten auszutricksen. Wie das geht, war offenbar im Internet zu lesen. Nachweisen konnte man ihnen letztlich nichts. Die Verfahren wurden eingestellt.

Vor Gericht stand stattdessen gestern eine 41-jährige Spielhallenaufsicht. Ihr warf die Staatsanwaltschaft vor, dass sie die Automaten während ihrer Schicht immer weiter mit Geld gefüttert haben soll, sodass die Spieler weiterhin große Gewinne einstrichen. Und das, obwohl ihre Teamleiterin ihr zwei Mal klipp und klar gesagt haben soll, dass sie die Automaten abschalten müsse, sollte diese ungewöhnliche Gewinnsträhne, die sich bereits abgezeichnet hatte, nicht abreißen. Warum die Angeklagte das nicht tat, dazu hatten die Teamleiterin und die zuständige Personalleiterin gestern vor Gericht ihre ganz eigenen Erklärungen. „Wir reden nicht von Gästen. Das war ihre Familie, die da saß und gespielt hat“, sagte etwa die Personalleiterin. Auch die Teamleiterin geht davon aus, dass ihre Kollegin ganz bewusst die Automaten mit frischen Münzen fütterte, um Bekannten und Verwandten dadurch einen hohen Gewinn zu verschaffen. Das bestritt die Angeklagte allerdings. Weil die Verfahren gegen die Spieler eingestellt wurden, ging es im Prozess vor Amtsrichterin Ursula Janosi auch nicht darum, ob es tatsächlich so war. Die Spielhallenaufsicht stand wegen Untreue vor Gericht. Weil sie entgegen der Anweisung ihrer Teamleiterin die Geräte nicht abschaltete, sondern nachfüllte und so ihrer Vermögensbetreuungspflicht, die sie ihrem Arbeitgeber gegenüber hatte, nicht nachkam. Doch die Frau bestritt, man habe ihr gesagt, sie solle die Automaten bei weiter hohen Gewinnen ausstecken. Sie wollte verstanden haben, dass sie die Automaten vom Netz nehmen soll, wenn es technische Probleme beim Befüllen gibt.

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