Hickhack um eine Hecke
Muss ein Gundelfinger seine neue Einfriedung wieder beseitigen? Darum ging es jetzt im Stadtrat
Von Katharina Gaugenrieder
Gundelfingen In aller Ruhe im eigenen Garten sonnenbaden, unbehelligt von den Blicken der Nachbarn. Das ist der Traum vieler Menschen. Doch die Bebauungspläne sehen das in den Kommunen oft nicht vor. So ist es auch in Gundelfingen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schubertstraße-Beethovenring“. Zu öffentlichen Verkehrsflächen sind da nur Zäune zulässig, die maximal 1,20 Meter hoch sind. Trotzdem hat ein Anlieger dort nun sein Grundstück mit einer Thujaheckecke und geschlossenen Wandelementen eingefriedet, die bis zu 2,10 Meter hoch sind. Weil er dafür keinen Bauantrag und auch keinen Antrag auf Befreiung gestellt hat, trat im Mai das Landratsamt auf den Plan. Die Behörde forderte den Grundstückseigentümer auf, die Einfriedung zu beseitigen.
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