Hochwasser: Freistaat gewährt Hilfen
Landratsamt Dillingen informiert
Dillingen Mit dem „Zuschussprogramm zur Behebung der vom Hochwasser im Mai/Juni 2013 verursachten Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und an Hausrat“ gewährt der Freistaat Bayern über die bereits laufenden Soforthilfe- und Sofortgeldprogramme hinaus weitere Hilfen. Darunter fällt auch die Wiederbeschaffung von Hausrat.
Antragsberechtigt für eine Förderung von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden sind private Eigentümer und Wohnungsunternehmen sowie Kommunen. Kosten für Abriss-/Aufräumarbeiten können nur gefördert werden, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beseitigung der durch das Hochwasser verursachten Schäden stehen. Antragsteller müssen den Anträgen Kostenschätzungen über die notwendigen Maßnahmen beilegen. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Hochwasserschäden, zu deren Beseitigung Kosten von weniger als 1500 Euro je Nutzungseinheit anfallen, sind nicht förderfähig.
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