Höchstädt hat das Fass zum Überlaufen gebracht
Der Bund Naturschutz in Bayern hat eine Petition an Ilse Aigner gerichtet
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) fordert, dass die staatlichen Bauämter bei der Realisierung staatlicher Bauvorhaben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oberste Priorität einräumen. Immer wieder stelle der BN bei staatlichen Straßenbauvorhaben fest, dass die staatlichen Bauämter ihr Verkehrsziele über die Belange des Natur- und Umweltschutzes stellen, heißt es in der Pressemitteilung. Das Fass zum Überlaufen habe nun die Absicht des Staatlichen Bauamtes Krumbach, der Stadt Höchstädt für die Auflösung ihres Wasserschutzgebietes knapp 1,5 Millionen Euro als Prämie zu zahlen, gebracht. Deshalb möchte Bayerns größter Umweltverband die staatlichen Bauämter nun zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichten. Hierbei berufen sich die Naturschützer auf die Verfassung des Freistaates: „§ 141 der Verfassung des Freistaates Bayern besagt eindeutig, dass der Schutz von Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen auch bei den staatlichen Bauämtern zu den vorrangigen Aufgaben gehört“, erklärt BN-Landesvorsitzender Richard Mergner. Die Realität sehe jedoch leider anders aus.
Die 22 staatlichen Bauämter erledigen im Freistaat Bayern die Aufgaben des staatlichen Hochbaus und des Straßenbaus. Somit seien sie alleinverantwortlich für die Umsetzung staatlicher Eingriffsvorhaben in der freien Natur. Deshalb komme ihnen eine besondere Verantwortung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu. Leider sei laut Pressemitteilung immer wieder festzustellen, dass die staatlichen Bauämter ihr Planungsziel über die Belange des Natur- und Umweltschutzes stellen und somit dieser Verantwortung nicht gerecht werden. „Jüngstes Beispiel hierfür ist die unverantwortbare Vorgehensweise des Staatlichen Bauamtes Krumbach im Zusammenhang mit den Planungen zur B16-Ortsumgehung von Höchstädt an der Donau“, erläutert Heidi Terpoorten, BN-Kreisvorsitzende im Landkreis Dillingen. Hier biete das Staatliche Bauamt Krumbach der Stadt Höchstädt eine Vereinbarung an, mit der es die Stadt gegen eine Zahlung von knapp 1,5 Millionen Euro zur Auflösung des seit Jahrzehnten im Norden bestehenden Wasserschutzgebietes bewegen wolle. Dies tue das Staatliche Bauamt nicht ohne Hintergedanken – so Terpoorten. Denn der geplante Bau einer B16-Nordumgehung würde einfacher und günstiger realisiert werden können, so die Vermutung des BN. „Wir wollten es zunächst nicht glauben, dass eine staatliche Behörde einer Stadt Geld anbietet, damit diese ihre natürliche Trinkwasserreserve aufgibt“, so Dieter Leippert, Artenschutzexperte und Organisator der Petition. Jedoch habe er als artenschutzfachlicher Gutachter die Erfahrung gemacht, dass die staatlichen Bauämter die Betroffenheit der Natur durch Straßenbauvorhaben oft nur oberflächlich untersuchen lassen. Beispiele hierfür sind die B16-Ortsumfahrung Dillingen, St2033-Kreuzungsausbau Wertingen, die St2083-Ortsumfahrung Vilshofen, der B10 Ausbau bei Neu Ulm oder die B 299/B 304 Ortsumfahrung Altenmarkt.
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