Ist die Riester-Rente pfändbar?
In der Ansparungsphase gilt das Vermögen als sicher. Gerichte fällen widersprüchliche Urteile und verwirren die Sparer, die sich um ihr Geld sorgen
Derzeit herrscht Verunsicherung unter Menschen mit Riester-Verträgen. Lange herrschte die allgemeine Auffassung, dass die Riester-Rente nicht pfändbar sei. Immerhin werben auch viele Versicherer damit. Allerdings entschied das Amtsgericht München anders. Nur bereits geförderte Einzahlungen seien sicher vor den Gläubigern. Konkret sah der Fall so aus: Eine 43-jährige Frau hatte eine Riester-Rente abgeschlossen und kleine Beiträge für die Altersvorsorge eingezahlt. Die staatlichen Zulagen hatte sie allerdings nicht beantragt. Das wurde ihr bei der Privatinsolvenz zum Verhängnis. Denn das Konto sei ohne Zulagenantrag nicht pfändungssicher, beschloss das Amtsgericht.
Riester-Vermögen in Ansparungsphase sicher
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.