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08. Februar 2012 12:06 Uhr

Stadtrat

Krippengebühren deutlich günstiger

Dillingen beschließt Senkung

Dillingen Als erfreuliche und erhebliche Reduzierung zu den bislang bestehenden Sätzen bei den Dillinger Franziskanerinnen wurde im Dillinger Stadtrat am Montagabend die neue Gebührensatzung für die künftige städtische Kinderkrippe in Hausen gewürdigt.

Ab September 2012 soll in Hausen die neue Kinderkrippe in Betrieb gehen. Um den Eltern bei der Anmeldung für die Kinderkrippe auch die Gebühren mitteilen zu können, wurde es bereits jetzt erforderlich, eine Gebührensatzung für die Kinderkrippe zu erlassen.

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In der Kinderkrippe St. Josef wurde bisher für die Zeit von drei bis vier Stunden die gleiche Gebühr von 100 Euro berechnet. Die Gebühr hat sich aber bis zu einer Höhe von 250 Euro für die Zeit von neun bis zehn Stunden erhöht. Die Verwaltung schlug nun vor, die Gebühren im Sinne der Familienfreundlichkeit durchgehend so anzupassen, dass die maximale Gebühr bei neun bis zehn Stunden bei 160 Euro liegt.

Bei einer durchschnittlichen Belegung von 60 Kindern in der Krippe und einer gleichmäßigen Verteilung der Buchungszeiten ergibt sich ein Gebührenausfall und damit ein erhöhter städtischer Zuschuss von rund 2000 Euro pro Monat gegenüber der bisherigen Regelung von St. Josef.

Oberbürgermeister Frank Kunz schlug vor, nach einjähriger Erfahrung zu prüfen, ob eventuell eine soziale Komponente – ähnlich wie beim Kindergarten – eingebaut werden soll.

Albrecht Witte sagte, man müsse sich im Klaren darüber sein, dass das bisherige Defizit noch weiter steige. Die Frage sei, ob sich die Stadt dies künftig noch leisten könne oder leisten wolle. Deshalb sprach er sich auch gegen den Passus in der Satzung aus, wonach die Gebühren jährlich zu Beginn des Kinderkrippenjahres automatisch um zwei Prozent erhöht werden. Die Mehrheit des Rates folgte allerdings seiner Argumentation nicht und beschloss nach einigem Hin und Her ganz knapp mit 12:11 Stimmen, die jährliche Gebührenerhöhung zu belassen. Die Gegner hatten lediglich eine jährliche Überprüfung festschreiben wollen, weil ja theoretisch auch eine Gebührensenkung denkbar wäre. Für zwei bis drei Stunden kostet die Grundgebühr (ohne Spiel- und Getränkegeld von fünf bis sieben Euro) 90 Euro, für drei bis vier Stunden 100, für vier bis fünf 110, fünf bis sechs 120, sechs bis sieben 130, sieben bis acht 140, acht bis neun 150 und neun bis zehn 160 Euro. »Seite 28

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