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Sicherheit
09.01.2017

Lebensretter an der Zimmerdecke

Bei einigen Rauchmeldern muss regelmäßig die Batterie gewechselt werden – das gehört zur Wartung und ist, wenn nicht anders vereinbart, Aufgabe des Mieters. Andere Modelle funktionieren zehn Jahre wartungsfrei.
Foto: Kai Remmers /dpa-tmn

Bis Ende des Jahres müssen alle Wohnungen in Bayern mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Kreisbrandrat Schmidt rät, sich schon vor Ablauf der Frist darum zu kümmern

Erst vor wenigen Wochen brannte es im Landkreis in einem Wohnhaus. Im Dachgeschoss hatte ein Ölofen Feuer gefangen. Der Bewohner erzählt: „Ich hatte erst kurz vorher einen Rauchmelder installiert.“ Während seine Frau gerade im unteren Stockwerk das Abendessen vorbereitete, begann der Ofen zu brennen – und der Rauchmelder schlug an. „Sie hat dann das Piepsen gehört und nachgesehen“, erinnert sich der Mann. Dank des Rauchmelders konnte seine Frau die Feuerwehr sehr schnell alarmieren, die den Brand kurz darauf löschte. „Wir sind glimpflich davongekommen.“ Zwar sei in dem Zimmer ein großer Schaden entstanden, aber die Bausubstanz des Hauses wurde nicht beschädigt und den Bewohnern geht es gut. „Ich war heilfroh, dass wir den Rauchmelder hatten“, sagt er. Er hatte sich freiwillig für so ein Gerät entschieden. Doch bis Ende 2017 muss jedes Wohnhaus und jede Wohnung in Bayern damit ausgestattet sein.

Kreisbrandrat Frank Schmidt begrüßt das. Dass die Melder helfen, sei unbestritten, aber: „Wir bekommen vielfach von der positiven Wirkung gar nichts mit.“ Denn wenn ein Bewohner durch das Piepsen aufwacht oder auf die Rauchentwicklung aufmerksam werde, könne er oft noch selbst eingreifen und die Feuerwehr werde gar nicht benötigt.

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