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  3. Dillingen: Mann fuhr mit Hund Gassi und muss ins Gefängnis

Dillingen
26.02.2015

Mann fuhr mit Hund Gassi und muss ins Gefängnis

Gassigehen ist okay, aber die Gassifahrt - das Führen des Hundes neben dem fahrenden Auto her - kann dem Herrchen ein Bußgeld kosten.
Foto: Julian Leitenstorfer (Symbolbild)

Weil er mit seinem Hund "Gassi fuhr" muss ein 42-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen ins Gefängnis. Denn er war bei der Gassifahrt mit seinem Vierbeiner nicht nur betrunken.

Wer mit dem Auto auf einem Feldweg unterwegs ist und seinen Hund nebenherlaufen lässt, der begeht rechtlich gesehen eine Ordnungswidrigkeit. Wird er von der Polizei dabei erwischt, droht ein Bußgeld. Etwas härter traf es wegen einer solchen Gassifahrt nun einen 42-Jährigen aus dem Landkreis Dillingen. Bei ihm war die Frage sogar: Muss er ins Gefängnis oder nicht?

Denn er saß nicht nur am Steuer und ließ den Vierbeiner nebenhertraben. Er hatte auch keinen Führerschein, war mit 1,57 Promille erheblich alkoholisiert und stand unter offener Bewährung. Und damit nicht genug: Bei seiner Fahrt auf dem für die Öffentlichkeit gesperrten Feldweg touchierte er auch das Auto eines Jägers, der ihm entgegenkam. Dabei entstand ein Sachschaden von 880 Euro. Der Geschädigte rief die Polizei. Doch in der Zwischenzeit tauschten der 42-Jährige und seine 20-jährige Lebensgefährtin die Plätze. Als der Polizeibeamte dann am Unfallort eintraf, behauptete die junge Frau sofort, dass sie gefahren sei. Dass sie gleich alles zugab und die Schuld auf sich nahm, so sagte der Polizeibeamte vor dem Jugendgericht unter Vorsitz von Beate Bernard, sei ihm schon seltsam vorgekommen. Denn oft stritten Unfallverursacher erst einmal alles ab.

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