Mehr erzieherische Hilfe in Kommunen nötig
Wie junge Mütter und Eltern weitere Unterstützung bekommen
Gerade die mittelgroßen Gemeinden nehmen vermehrt erzieherische Hilfe in Anspruch. Das besagt die aktuelle Sozialraumanalyse für den Landkreis Dillingen, die das SAGS-Institut im Jugendhilfeausschuss am Montag vorstellte. „Das ist ein Zeichen dafür, dass hier eventuell präventives Handeln nötig ist“, sagte Susanne Gruber vom Institut. Aber der Anspruch ist nicht nur in den mittleren Gemeinden gestiegen, sondern im gesamten Landkreis. Die Analyse zeigt die soziale Lebensgrundlage im Landkreis und sollte laut Landrat Leo Schrell regelmäßig durchgeführt werden, um „auf Änderungen zeitnah reagieren zu können“. Die Analyse zeigt aber auch, dass die Zahl der Empfänger von Hartz-IV-Leistungen zurückgegangen ist. „Die Situation im Landkreis ist deutlich besser als in Bayern insgesamt“, informierte Gruber. Auch die Zahl der Arbeitslosen ist leicht gesunken. Im Bereich der Armut gebe es zudem eine positive Entwicklung. In den Jahren 2012 bis 2014 sind außerdem mehr Menschen in den Landkreis gezogen als weggezogen. Nur bei den jungen Leuten zwischen 18 und 29 Jahren gibt es mehr Fortzüge. „Dem Phänomen sind wir schon vor einigen Jahren nachgegangen“, sagte Schrell. Dies seien hauptsächlich Studenten. „Seitdem die Studenten eine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, bleiben sie nicht mehr zu Hause gemeldet.“ Insgesamt ist die wirtschaftliche Situation im gesamten Landkreis laut Schrell hervorragend.
Ein Punkt in der Sitzung war der Kreishaushalt 2016 mit dem Bereich der Jugendhilfe. Sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen zeigt sich eine massive Erhöhung. Hauptursache dafür seien die im Jahr 2015 explodierten Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. „Diese Ausgaben bekommen wir aber eins zu eins zurück“, betonte Schrell. Der zweite Grund für die Nettosteigerung um zehn Prozent sei die Zunahme der stationären Unterstützung von Jugendlichen. „Auch die Schwere der Fälle nimmt zu“, sagte Schrell. Dies treibe die Kosten wiederum in die Höhe. „Einzelne Fälle verursachen so monatliche Kosten im niedrigen fünfstelligen Bereich.“ Das seien aber Anspruchsleistungen, die der Landkreis leisten müsse.
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