Musiker müssen zahlen
Eine Aislingerin verklagt den örtlichen Verein – wegen Lärms und eines offenen Fensters. Nicht zum ersten Mal zieht die Frau vor Gericht
Jeden Freitagabend laufen die Proben des Musikvereins Aislingen. Immer von acht bis zehn Uhr. Die Fenster des Raumes sind dabei immer geschlossen. Nur nicht im Juli dieses Jahres, an diesem einen heißen Sommertag. Was folgt, ist ein Besuch der Polizei. Fünf Monate später stehen die Musiker vor Gericht. Die Nachbarin hat den Verein verklagt. Im Prozess vor dem Amtsgericht Dillingen gehe es ihr um Lärm und darum, dass sich der Verein nicht an die Baugenehmigung halte. Die sieht vor, dass Proben nur bei geschlossenem Fenster stattfinden dürfen.
„Der nächste Sommer steht bevor“, sagt Richterin Marieluise Tappeiner während der Verhandlung. Eine Einigung beider Parteien müsse deshalb her. Obwohl sie verstehen kann, dass die tropischen Temperaturen im Dachgeschoss schwer erträglich gewesen seien. Fest stehe, dass es in der Baugenehmigung heißt: Die Fenster müssen bei den Proben geschlossen bleiben. Damit sei die Rechtslage eindeutig. „Und nicht jeder hat am Wochenende Lust auf Blasmusik“, so die Richterin. Die Klägerin nickt. Über ihre Anwältin lässt sie erklären, dass es nicht um die Proben an sich ginge. Nur um die Lärmbelästigung, die wegen des offenen Fensters entstanden sind. „Den eigenen Fernseher und das Radio kann man nicht hören“, sagt sie bei der Verhandlung.
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