Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Dillingen
  3. Kreis Dillingen: Lärmbelästigung: Nachbarin klagt gegen die örtliche Feuerwehr

Kreis Dillingen
27.11.2015

Lärmbelästigung: Nachbarin klagt gegen die örtliche Feuerwehr

Das Feuerwehrhaus in Aislingen.
Foto: Simone Bronnhuber

Eine Frau aus dem Kreis Dillingen klagt gegen die örtliche Feuerwehr. Die Anwohnerin wirft der Freiwilligen Feuerwehr Aislingen vor, zu laut zu sein. Wie der Verein reagiert.

Die ganze Nacht sitzen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Aislingen nach den Einsätzen oder Übungen im Feuerwehrhaus bei den Nachbesprechungen zusammen. Oder sie feiern bis in den Morgen Partys, ohne Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. So sieht es zumindest eine Nachbarin, die den Feuerwehrverein verklagt hat. Gestern standen sich die zerstrittenen Parteien nun in einem Zivilverfahren vor dem Augsburger Landgericht gegenüber. Die Nachbarin klagte auf Unterlassung und Schadensersatz.

Der Klägerin geht es um die privaten Veranstaltungen der Feuerwehr

Dabei geht es um Lärmbelästigung, wie die Richterin anfangs festhielt. Konkret um die Maifeiern 2013 und 2015, das Grillfest im Juli 2013, das Feuerwerk im September 2013 und den Abbau nach den Vollmondpartys 2014 und 2015. Die Klägerin bekommt, wie sie sagt, starke Migräne von dem Lärm, der ihrer Aussage nach von den Tätigkeiten der Feuerwehr ausgeht. Sie rede dabei aber nicht von den Einsätzen oder Übungen, sondern von den privaten Veranstaltungen. Die Klägerin forderte deshalb die Unterlassung der Lärmbelästigung in der Nacht „durch lautes Feiern“, wie sie sagte, die Unterlassung von Feuerwerk sowie das Zuparken ihrer Zufahrt und Garage. Sie forderte außerdem ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000 Euro und die Erstattung der Gerichtskosten.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.11.2015

Ich hätte die Dame gefragt, ob sie:

1. bei jeder Art Lärm Migräne bekommt

2. nur bei P.artylärm ;Migräne bekommt

oder

3. nur bei Feuerwehrpartylärm Migräne bekommt

zu 1.: Ohrenproblem oder Hirntumor. Kein Fall fuer Feuerwehr oder Justiz

zu 2.: pathologisch strenge Kindheitserziehung. Ein Fall fuer den Psychiater oder fuer ein Kloster. Kein Fall fuer Feuerwehr oder Justiz

zu 3.: Akute Feuerwehrhobie. Ein Fall fuer den Psychiater. Vermutlich hoffnungslos. Kein Fall fuer Feuerwehr oder Justiz