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30. Juli 2009 19:05 Uhr

Neuer Marktplatz kein Schnellschuss …

Höchstädt (dz) - Mehr als ein Beschluss des Höchstädter Stadtrates führte zur Neugestaltung des Marktplatzes. In einer Pressemitteilung der Stadt wird darauf verwiesen, es habe seit Juli 2007 insgesamt 14 Beschlüsse gegeben (siehe auch Info-Kasten) und damit sei die Planung keineswegs ein Schnellschuss gewesen. Dass die Platzgestaltung und auch die Brunnenanlage nicht jedermanns Geschmack trifft, liege in der Natur der Sache, heißt es in der Stellungnahme. Bürgermeisterin Hildegard Wanner: "Eines steht auf alle Fälle fest: Die Kinder lieben den neuen Brunnen."

Selbst wenn der frühere Josephsbrunnen wieder hergestellt werden würde, bliebe auch ihm wohl eine überwiegende Zustimmung versagt, ist die Meinung der Stadt. Wie mehrfach berichtet, beschäftigen sich Stadt und Landratsamt mit der Zulässigkeit eines Bürgerantrags. Demnach sollen Marktplatz und Brunnen überplant werden, sodass die Standorte für Nepomuk und Christbaum erhalten bleiben. Alternativ gibt es das Angebot, u. a. den Josephsbrunnen im Original am alten Standort aufzubauen. Grundlage für die jetzt laufenden Maßnahmen ist ein Beschluss des Stadtrats vom November 2006, einen Städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. Im Unterschied zu privaten Bauvorhaben setze eine Förderung im öffentlichen Raum eine Fachplanung voraus. Voraussetzung war stets, dass die Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung durchgeführt werde. Wie die übrigen Städte im Landkreis könne auch Höchstädt so große Projekte wie die Marktplatzneugestaltung mit einer Brunnenanlage ohne Förderung nicht schultern.

18 Entwürfe und sieben Modelle

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Mit dem Städtebaulichen Wettbewerb und dem Kunstwettbewerb für den neuen Brunnen hat der Rat unter 18 Architektenentwürfen und sieben Brunnenmodellen sich einstimmig für die besten Ideen bzw. das beste Modell entschieden. Bei der Auswahl unterstützt wurde der Rat von den Wettbewerbsgremien. "Diese Entscheidungsgrundlage mit einem Beschluss wegzuwischen, etwa 300 000 Euro Kosten in den Sand zu setzen, mit einem Stopp der Bauarbeiten weitere Kosten zu verursachen, vertragliche Verpflichtungen zu brechen und die Städtebauförderung für künftige Maßnahmen aufs Spiel zu setzen, widerspricht allen Gesetzen der Vernunft", wird abschließend betont.

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