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  3. Brandstiftung: Polizei fahndet mit Videos nach Feuerteufel

Brandstiftung
09.12.2017

Polizei fahndet mit Videos nach Feuerteufel

Wer kann Hinweise zu dieser Person geben? Die Polizei hat Videos veröffentlicht, die den mutmaßlichen Feuerteufel von Dillingen zeigen sollen.
Foto: Polizei/Screenshot

Aufnahmen zeigen mutmaßlichen Täter, der Autos in Dillingen angezündet haben soll

Viel zu erkennen ist auf den Aufnahmen nicht. Eine Person läuft den Gehweg entlang, erst sieht man sie von hinten. In der oberen Ecke des Bildes stehen Datum und Uhrzeit: 13. März 2017, 21.31 Uhr. Keine vier Minuten später kommt der Mann wieder um die Ecke gebogen und man sieht ihn schwammig von vorne. In der Hand hat er etwas, das eine Zeitung sein könnte, aber genau lässt sich das nicht sagen. Er schaut die meiste Zeit auf den Boden und schlurft relativ schnell aus dem schwarz-weißen Bild. Wie gesagt: Das Filmmaterial eignet sich nicht für detaillierte Personenbeschreibungen. Und doch könnten die Aufnahmen der Überwachungskamera neue Erkenntnisse in einem Fall liefern, der in diesem Jahr für Schlagzeilen gesorgt hat. Die zwei Videos zeigen den mutmaßlichen Täter, der im Frühjahr mehrere Autos in Dillingen angezündet haben soll. Das Material hat die Polizei nun mit richterlichem Beschluss auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Schwaben Nord veröffentlicht. Die Filmausschnitte können dort angeschaut und heruntergeladen werden. Nun erhoffen sich die Ermittler Hinweise aus der Bevölkerung.

Am Abend des 13. März war es ein Audi Q7, der in einer Tiefgarage in der Dillinger Kapuzinerstraße in Flammen stand. Es entstand ein Schaden von 40000 Euro. Eine Zeugin gab damals an, dass sie einen maskierten Mann aus Richtung der Tiefgarage kommend wegrennen sah. Wenige Tage später, am 23. März, zogen gegen 22.15 Uhr Rauchschwaden aus einer Tiefgarage in der Großen Allee, nicht weit vom ersten Tatort entfernt. Diesmal brannten drei Wagen komplett aus. Zusammen mit den Beschädigungen an der Garage errechnete die Polizei damals einen Gesamtschaden von mindestens 60000 Euro.

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