Prozess: Kranken Schafbock unnötig leiden lassen
74-Jähriger wegen Tierquälerei durch Unterlassung verurteilt.
Bäuchlings lag der Schafbock im Stroh. Das Tier war nicht mehr in der Lage aufzustehen, hatte eine handtellergroße Wunde an der Brust, die bis auf den Knochen des Brustbeins reichte. In dieser Situation fanden Mitarbeiter des Veterinäramtes das Tier im März dieses Jahres auf einem Hof in einer nördlichen Landkreisgemeinde vor. Nun stand der 74-jährige Halter des Tieres wegen Tierquälerei durch Unterlassung vor dem Amtsgericht in Dillingen. Er hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Andrea Eisenbarth, warf ihm vor, dem Tier über längere Zeit Schmerzen zugefügt zu haben, weil er trotz dessen Verletzung keinen Tierarzt gerufen habe. Ein Vorwurf, den der Mann nicht auf sich sitzen lassen wollte. „Ich halte seit 35 Jahren Schafe und da ist noch nie etwas gewesen.“ Er gab an, die Wunde des Tieres nicht bemerkt zu haben. Weil ihm aufgefallen war, dass der alte Bock nicht mehr mit der Herde mitgekommen sei, habe er diesen zwei Tage vor der Kontrolle in den Stall gebracht und versucht, ihn wieder aufzupäppeln.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.