Richtig vererben und schenken
Dillinger Notarin gibt Tipps für das Verfassen des letzten Willens
Grundsätzliches zum Erben und Schenken – das war das Thema der Dillinger Notarin Sonja Egner, die dazu im BeneVit-Haus in Wittislingen referierte. Bürgermeister Ulrich Müller sagte zu Beginn, dass die Erstellung eines Testaments oft verdrängt werde: „Wenn sich dann aber doch dazu durchgerungen wird, diesen letzten Willen zu erstellen, lassen sich Fehler aufgrund gefährlichen Halbwissens oder unklarer Formulierungen nicht vermeiden.“ Dies führe vor dem Nachlassgericht zu Irritationen. Notarin Egner stimmte zu und zeigte anhand eines echten Testaments, in dem die Erblasserin all ihre Vermächtnisse einzeln angeführt hatte, diese Problematik. „In diesem Testament fehlt trotz aller festgeschriebenen Vermächtnisse ein Haupterbe“, informierte sie, sodass die gesetzliche Erbfolge eingetreten sei und somit Einiges nicht nach dem Willen der Erblasserin verteilt werden konnte.
Das Beispiel zeige, dass sich jeder vor dem Verfassen eines Testaments über den gesetzlichen Rahmen informieren sollte. Dabei sei es wichtig, seine Erben und Vermächtnisse exakt und verständlich zu formulieren, eigenhändig zu schreiben, mit Angabe des Orts, Datum und Unterschrift. „Des Weiteren können Ehepartner auch ein Gemeinschaftstestament erstellen“, so Egner. Ein gültiges Testament schließe eine gesetzliche Erbfolge aus. Jedoch könne ein Testament nicht den Anspruch auf den Pflichtteil von Ehegatten, Kindern oder Eltern verhindern. Diese erhalten laut Egner insgesamt 50 Prozent des Erbes, sofern es sich um Geldbeträge handle. Sachwerte seien davon nicht betroffen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.