Schwenninger bezahlt Bett, erhält aber nur Lattenrost
Ein Online-Geschäft ist für einen Schwenninger danebengegangen.
Ein Kauf auf einem Online-Portal hatte für einen Schwenninger nicht den gewünschten Erfolg. Der Mann hatte im Januar bei einem Verkäufer in Leverkusen ein Bett bestellt. Die Lieferung erfolgte laut Polizei aber unvollständig. Es wurde nur ein Lattenrost geliefert. Alle Versuche der Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer durch den Mann verliefen erfolglos. Der Schwenninger hatte 309 Euro überwiesen. (pol)
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