Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Dillingen
  3. Prozess in Augsburg: Sexualtäter wird fünf Wochen nach seiner Verurteilung rückfällig

Prozess in Augsburg
26.01.2016

Sexualtäter wird fünf Wochen nach seiner Verurteilung rückfällig

Der Mann musste sich in Augsburg vor Gericht verantworten. Er war Ende Oktober 2013 schon einmal wegen eines Sexualdelikts zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Foto: Symbolbild: Alexander Kaya

Ein Mann soll eine wehrlose 14-Jährige im Kreis Dillingen vergewaltigt haben. Doch war es wirklich so? Der Mann musste sich vor Gericht wegen gleich mehrerer Vorwürfe verantworten.

Es ist nur ein Vorwurf unter vielen. Doch es ist der schwerste, der dem Mann zur Last gelegt wurde. Erst 14 Jahre alt soll das Mädchen gewesen sein, als es an jenem Abend auf der Couch des Pärchens aus dem Kreis Dillingen einschlief. Zuvor soll die Schülerin laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Kräutermischungen konsumiert haben. Als sie wieder aufwachte, soll der 31-jährige Mann dann auf ihr gelegen und sie vergewaltigt haben. Aufgrund des Drogenkonsums habe sich das Mädchen aber weder wehren noch sagen können, dass er aufhören soll, so die Anklage. Wie durch einen Schleier, erzählte sie später den Beamten, habe sie die Tat erlebt.

31-Jähriger soll mit Mädchen gechattet haben

Doch hat es die Tat so wirklich gegeben? Damit beschäftigte sich am Montag das Jugendschöffengericht am Landgericht Augsburg unter Vorsitz von Lenart Hoesch. Um einschätzen zu können, wie glaubhaft die Aussage des Mädchens ist, hatte die Kammer einen Kinder- und Jugendpsychiater geladen, der die Jugendliche behandelt hat. Er erklärte, dass es sich hier um ein komplexes Thema handle, berichtete von Alkohol- und Drogenmissbrauch und sexuellem Kontakt zu wesentlich älteren Männern. Außerdem habe die Mutter erklärt, dass die Jugendliche besonders unter Alkoholeinfluss geradezu „männerfixiert“ gewesen sei. In der Verhandlung kam daneben auch ein Prozess gegen einen ehemaligen Partner des Mädchens zur Sprache. Gegen ihn wurde ermittelt, weil er das Mädchen ihrer Aussage zufolge geschlagen und auch die Treppe hinuntergestoßen haben soll. „Im Zuge der Zeugenvernehmung sagte sie dann aber, dass alles nicht stimmt. Sie sei krank, versuche aufgrund der Krankheit Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen“, so der Richter. Das Verfahren sei daraufhin eingestellt worden. Obwohl das Mädchen bei seiner Aussage im jetzigen Prozess einen glaubwürdigen Eindruck machte, stellte das Gericht das Verfahren bezüglich der Vergewaltigung schließlich ein.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.