Tempo 30 ist nicht überall erlaubt
-Umfrage bei den vier Donaustädten. Schon viel geschehen
Soll Tempo 30 vor besonders sensiblen Verkehrsbereichen wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern obligatorisch eingerichtet werden? Diese Frage steht derzeit in öffentlicher Diskussion (wir berichteten am Montag). Die DZ befragte rund ums Thema Vertreter der Verwaltungen der vier Donaustädte.
Nach dem Gesetz kommen Tempo 30-Zonen insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf nach der StVO in Betracht, teilte Jan Koenen aus dem Dillinger Rathaus mit. Anträge werden meist im Verkehrssicherheitsbeirat diskutiert, der sich die Situation vor Ort ansehen. Anschließend berät und entscheidet der Verkehrsausschuss des Stadtrats, ob beispielsweise eine Tempo 30-Zone eingerichtet wird.
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