Stadtrat beschließt Nutzungs- und Gebührenordnung für saniertes Gebäude. Wer einen Termin buchen will, muss sich an das Kultur- und Sportamt wenden. Von Katharina Gaugenrieder

Von Katharina Gaugenrieder
Gundelfingen Ein Kaffeekränzchen für Senioren, ein klassisches Konzert, verschiedenste Vorträge, das Jubiläum des Fischereivereins, die Weihnachtsfeier des Unternehmens oder ein 50. Geburtstag – die Bandbreite der Veranstaltungen, die sich Gundelfingen für die künftige Nutzung des Bleichestadels vorstellen kann, sind vielfältig. Nun verabschiedete der Stadtrat für das frisch sanierte Gebäude die Benutzungs- und Entgeltordnung.
Ihre Details erläuterte Hauptamtsleiter Heinz Gerhards im Rat. Demnach sollen bei der Vergabe der Termine kulturelle und soziale Angebote vorrangig behandelt werden. Schließlich sei es das erklärte Ziel, durch die Nutzung des Bleichestadels vor allem das kulturelle Angebot zu fördern. Auch deshalb hätten Veranstaltungen des eben erst gegründeten Kulturforums Vorrang. In der Praxis, so Gerhards, dürfte es mit dieser Regelung allerdings keine Probleme geben, da das Kulturforum seine Veranstaltungen bereits weit im Voraus planen wolle.
Vereine, Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen müssen sich für einen Termin künftig mit dem Kultur- und Sportamt in Verbindung setzen. „Ähnlich wie es jetzt schon bei der Brenzhalle ist“, erklärte Gerhards. Daneben ist in der Nutzungsordnung geregelt, dass die Zahl der Gäste im Stadel mit Remise, Tenne und Schenke auf maximal 230 Personen begrenzt ist. Und um ein Uhr ist Zapfenstreich. Wer länger oder mit mehr Gästen feiern will, braucht eine Ausnahmegenehmigung.
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