Jetzt Mindest-Mitgliedsbeitrag notwendig
Dillingen „In den zahlreichen Vereinen im Landkreis wird durch einen vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz, insbesondere eine beispielgebende Jugendarbeit, ein wertvoller und unverzichtbarer Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwesen geleistet“, sagt Landrat Leo Schrell.
Mit der Vereinspauschale leiste der Freistaat Bayern dazu nach Ansicht des Landrats einen wichtigen Beitrag. Zusätzlich gewährt der Landkreis aus Mitteln der Sportförderung alljährlich eine Vereinspauschale.
„Dafür wurden 2011 rund 32000 Euro aufgewendet“, so Schrell. Jetzt hat der Freistaat die Sportförderrichtlinien neu gefasst. Der Landrat bittet die Sport- und Schützenvereine, dies bei der Beantragung der Vereinspauschale zu berücksichtigen.
Bis spätestens 1. März
Der Antrag ist spätestens bis Donnerstag, 1. März, beim Landratsamt einzureichen. Die erforderlichen Antragsformulare wurden bereits an alle Vereine, die bisher eine staatliche Förderung erhalten haben, versandt, stehen aber auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-dillingen.de. Die wesentliche Änderung der Richtlinien bezieht sich auf das Mindestbeitragsaufkommen. Danach muss der Jahresbeitrag künftig mindestens betragen: je Mitglied bis einschl. 13 Jahren (Schüler) zwölf Euro; je Mitglied bis einschließlich 17 Jahren (Jugendliche) 25 Euro; je erwachsenes Mitglied 50 Euro. Bei Vereinen, die die Änderung der Beitragsordnung nicht rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist vornehmen können, werden heuer ausnahmsweise noch die für 2011 geltenden Beitragssätze akzeptiert.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Kultusministeriums zur Änderung der Sportförderrichtlinien sowie die Voraussetzungen für die Gewährung einer Vereinspauschale stehen unter www.km.bayern.de/ministerium/sport/ausserschulischer-sport.html. (pm)
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