Vogelgrippe: So soll eine Ausbreitung vermieden werden
Was die Geflügelhalter im Landkreis Dillingen beachten sollten
Das Landratsamt hat gestern Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter veröffentlicht. Grund dafür sind die zeitgleichen Ausbrüche von Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern, in den Niederlanden und in England. Zudem hatte das Landwirtschaftsamt Schwerin am vergangenen Wochenende mitgeteilt, dass erstmals in einer Krickente der Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen wurde. Die Eurasischen Krickenten bewohnen ein weites Areal, das von Ostasien bis Mitteleuropa reicht. Auch im Landkreis lebten die Tiere, sagt Reimut Kayser vom Landesbund für Vogelschutz: „Im Winter kann man größere Ansammlungen am Faiminger Stausee beobachten.“
Bislang sei weltweit noch kein Mensch mit dem Virus infiziert worden – auszuschließen sei das aber nicht, sagt Dr. Uta-Maria Kastner, Leiterin der Abteilung Gesundheit am Landratsamt. Seit 2003 haben sich mehr als 600 Menschen mit dem damals grassierenden Erreger H5N1 angesteckt, mehr als die Hälfte starb an den Folgen. Mit den Biosicherheitsmaßnahmen soll laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes eine Ausbreitung des „Vogelgrippe-Virus“ verhindert werden. Da Wildvögel ein Reservoir für „Vogelgrippe“-Viren darstellten, solle der direkte und indirekte Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel vermieden werden. Auf der Grundlage der einschlägigen Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest habe das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die erforderlichen Maßnahmen konkretisiert. Danach müssen Geflügelhalter Folgendes beachten:
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