Volle Güllegruben nach dem Winter
Die Düngeverordnung regelt das Ausbringen des wichtigen Flüssigkeitsdüngers
Den einen stinkt’s gewaltig, besonders denen, die sich entschlossen haben, auf dem ruhigen, nach Natur riechenden Land zu leben, um dem Verkehrslärm und Smog der Städte zu entfliehen.
Doch kaum ist der 31. Januar vorbei und die Bodenverhältnisse spielen mit, sind die Landwirte zum Ärgernis dieser Landbewohner mit ihren Güllefässern unterwegs, um auf Ackerflächen und Grünland die notwendigen Nährstoffe für die anstehende Vegetation einzubringen. Dabei wird so mancher Landwirt auch ein wenig aufatmen, nach Ablauf des dreimonatigen Ausbringungsverbots endlich wieder die vollen Güllegruben entleeren zu können. Denn Rinder und Schweine nehmen auf amtliche Richtlinien keine Rücksicht und füllen die Gruben jeden Tag um einiges mehr.
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