Vorbereitung auf Wahlmarathon
Hanns-Seidel-Stiftung informierte über rechtliche Neuerungen
Echenbrunn Die Zeit, da „amtsmüde“ Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte die berufliche Belastung oder gesundheitliche Gründe für den Rücktritt vom Ehrenamt darlegen mussten, ist 2014 vorbei. Was bisher für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte galt, das gilt künftig für alle Gewählten: auch sie können nach der Wahl ohne Angabe von Gründen ablehnen, und während der Amtszeit jederzeit zurück treten. Bei einem Abendseminar der Hanns-Seidel-Stiftung referierte Adalbert Riehl, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Rain, über Neuerungen im kommunalen Wahlrecht. „Da kommt einiges auf uns zu“, betonte der Regionalbe-auftragte Hans Joas, der selbst seit über 40 Jahren mindestens ein kommunales Mandat ausübt.
Neu ist etwa das Verfahren für die Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten. Das D’Hondt’sche Höchstzahlenverfahren, das stärkere Parteien und Wählergruppen etwas begünstigte, wird nächstes Jahr durch das Proporzverfahren nach Hare-Niemayer abgelöst. Es erhöht die Chancen kleinerer Wahlvor-schlagsträger, einen Sitz zu erlangen. Neu ist weiter, dass man am 16. März nächsten Jahres bereits nach zwei (bisher drei) Monaten Wohnsitz in der Gemeinde zur Urne gehen kann. Apropos Wahllokal: wer da nicht hingehen will, kann bereits ab der Landtagswahl ohne Angabe von Gründen die Briefwahl beantragen. Beim passiven Wahlrecht berichtete Adalbert Riehl über wesentliche Änderungen. Hier genügen beispielsweise drei statt sechs Monate Wohnsitz. (pm)
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