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  3. Dillingen/Augsburg: Wie es zum erneuten Freispruch von Ex-MdL Strasser kam

Dillingen/Augsburg
08.05.2018

Wie es zum erneuten Freispruch von Ex-MdL Strasser kam

Das Landgericht Augsburg hat Johannes Strasser und dessen Frau freigesprochen.
Foto: Jakob Stadler (Symbol)

Wieder sagen die entscheidenden Zeugen nicht aus. Den Ehepartnern kann keine Schuld nachgewiesen werden.

Der Ton von Richterin Karin Becker wird forscher. Nicht in Richtung der Angeklagten, sondern in Richtung von Staatsanwältin Andrea Kovacs. „Man sollte auch mal akzeptieren, dass man wenig in der Hand hat“, mahnt Becker und macht dadurch klar, auf welches Ende dieser Prozess zusteuert.

Montagnachmittag, Landgericht Augsburg. Auf der Anklagebank sitzt der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Johannes Strasser, neben ihm seine Frau. Beide müssen sich wegen Betrugsvorwürfen verantworten. Bereits im November stand der Geschäftsmann aus Gundelfingen mit seiner Gattin vor dem Dillinger Amtsgericht. Dieses sprach die beiden frei. Dass es auch in der Berufungsverhandlung zu keiner Verurteilung kommt, wird schnell klar. Dazu fehlen, wie schon in der ersten Instanz, die Zeugen. Denn die beiden Rechtsanwälte, die Anzeige erstatten haben, wollen sich erneut nicht äußern. Diesmal erscheinen sie nicht einmal. Die Juristen sollten Strasser vor einigen Jahren in einer Zivilklage vertreten. Eine Firma für Windkraftanlagen hatte dem Geschäftsmann eine sechsstellige Summe geschuldet. Vor dem Prozess wurde eine Erfolgshonorarvereinbarung abgeschlossen. 25 Prozent der 100000 Euro, die infolge eines Vergleiches heraussprangen, sollten an die Anwälte gehen. Doch dazu kam es nicht – denn gegen Strasser standen Pfändungen aus. Der Vorwurf: Das hätten Strasser und seine Frau, die die Vereinbarung unterschrieb, wissen müssen. Auch beim Prozess in Augsburg erhärtet sich der Verdacht nicht. Im Gegensatz zum Verfahren in Dillingen äußern sich die Angeklagten aber über ihre Anwälte. Dies entlastet zuallererst Strassers Frau. Da gegen sie keine Pfändungen vorlagen, war ihre Vereinbarung mit den Anwälten legitim. Dass die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zunächst weiter von ihrer Schuld überzeugt ist, bezeichnet Richterin Becker als „unverständlich“ und spricht die Angeklagte frei, die den Saal verlässt.

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