Wird das Ministerium zum Totengräber des Bürgerentscheids?
Staatliche Stelle legt sich beim Wohnbauprojekt in Landshausen auf strikte Belegungsvorgaben fest, sonst entfällt die Förderung. Einigkeit bei Friedhofsgestaltung in Altenberg
Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit wichtigen Themen für das Diesseits wie das Jenseits des Menschen beschäftigt. So spielte das anstehende Bürgerbegehren für ein Wohnbauprojekt in Landshausen ebenso eine Rolle wie die Umgestaltung des Friedhofs im Kernort. Während bei der intensiven Diskussion um die Verbesserung der letzten Ruhestatt weitgehend Einigkeit herrschte, trafen während der Debatte über die Bürgereingabe unterschiedliche Standpunkte aufeinander. Dennoch wurde mit Mehrheit entschieden, an dem gefassten Ratsbegehren festzuhalten, bei dem Vorhaben in dem Syrgensteiner Ortsteil auf die Festschreibung auf eine Belegung von maximal 24 Personen zu verzichten.
Die im Sommer gegründete Bürgerinitiative „Für (sozial) verträglichen Wohnungsbau in Syrgenstein!“, die durch die geplante Wohnanlage unter anderem einen massiven Einschnitt in das gewachsene Gemeindegebiet mit seinem dörflichen Charakter sieht, hatte mit ihrer Klage gegen das Ratsbegehren allerdings keinen Erfolg. So wurde bei der Sitzung bekannt, dass das Verwaltungsgericht Augsburg dessen Zulässigkeit bestätigt und der Bürgerbewegung die Rücknahme der Klage empfohlen hatte. Mehr noch: Manche Räte wollten den Spieß sogar umdrehen und bezweifelten die Fragestellung der Gegner zur Abstimmung am 22. Oktober, bei der Bürger für oder gegen das Ansinnen votieren können. „Ist das mit der Maximalzahl 24 überhaupt zulässig? Sollten wir das nicht auch juristisch klären lassen?“, warf Bernd Lemmer fragend in die Runde. Während Ralf Kindelmann abermals feststellte, dass „dieses komplexe Thema nicht mal kurz an der Haustür mit einer Unterschrift“ abgehandelt werden könnte und sich von den mehr als 1000 Eintragungen wenig beeindruckt zeigte, versuchte der Bürgermeister, die verbalen Wogen etwas zu glätten: „Ich will nicht den Prozess-Hansel geben“, funkte Bernd Steiner dazwischen und betonte, dass alle Beteiligten schließlich Bürger einer Gemeinde seien.
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