Wo böllern in Lauingen verboten ist
Faktisch darf man in der ganzen Innenstadt kein Feuerwerk zünden
Wegen erhöhter Brandgefahr verbietet die bundesweit geltende „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Darauf weist die Stadt Lauingen in einer Mitteilung hin. Des Weiteren gilt dieses Verbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Die Stadtverwaltung Lauingen weist darauf hin, dass diese Regelung faktisch den gesamten Innenstadtbereich der Stadt, aber auch Fachwerkhäuser in den Stadtteilen betrifft. Es wird deshalb an die Vernunft aller Lauinger appelliert, dieses Bundesgesetz zu beachten und die notwendige Vorsicht beim Abbrennen der Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel walten zu lassen.
Verstöße gegen dieses Gesetz können nach Paragraf 46 der Verordnung mit Bußgeldern geahndet werden. Eine amtliche Bekanntmachung mit dem Inhalt dieser Verordnung ist an den städtischen Amtstafeln ausgehängt und kann auf der Internetseite der Stadt, www.lauingen.de, abgerufen werden. Die Stadtverwaltung wünscht allen Bürgern viel Vergnügen und gute Stimmung bei den Silvesterfeiern. Gleichzeitig bittet sie, dass die Abfälle und Reste der abgebrannten Feuerwerkskörper auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, wo das Abbrennen von Feuerwerk zulässig ist, am nächsten Morgen wieder entfernt werden. (pm)
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