Wo darf das neue Silo hin?
Ein Landwirt möchte eine zusätzliche Anlage bauen. Dafür zieht er sogar vor Gericht
Ein neues Fahrsilo auf seinem Gelände – das war der Plan eines Landwirts aus dem Landkreis Dillingen. Und um dieses Ziel zu erreichen, war der Mann sogar vor Gericht gezogen. Denn das Landratsamt Dillingen hatte einen Bauvorbescheid abgelehnt. Dagegen klagte der Landwirt nun vor dem Augsburger Verwaltungsgericht.
Die geplante Anlage diene dem Landhandel, nicht aber der Landwirtschaft, so die Argumentation des Landratsamtes. „Es ist ein massiver gewerblicher Ansatz, der im Außenbereich entstehen soll“, sagte Christa Marx vom Landratsamt vor Gericht. Das Vorhaben des Klägers würde zu einer Verfestigung der bereits bestehenden gewerblichen Nutzung führen. Das sei im Außenbereich nicht vorstellbar. Zwar gebe es den privilegierten landwirtschaftlichen Betriebsbereich, daneben aber habe sich mit einem Agrarhandel und einer Fahrzeugvermietung ein gewerblicher Bereich entwickelt, so Marx weiter. Es sei dem Kläger klargemacht worden, dass eine Genehmigung nur erteilt werden könne, wenn sie dem privilegierten Betrieb dient. Es sei vorstellbar, dass der Betrieb auch in einem Gewerbegebiet geführt werden könne, so Christa Marx vom Landratsamt.
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