Zwei Jahre für den Abmahn-Anwalt
In Haft muss Thomas U. nicht. Trotzdem könnte er jetzt Probleme bekommen
Von Anbeginn ihrer Existenz, sagt Amtsrichter Roland Fink, sei die Gesellschaft in einer kritischen Finanzlage gewesen. Schon im ersten Monat, nachdem Thomas U. und sein damaliger Mitstreiter die Xaver Schwarz Fleisch- und Wurstwarenmanufaktur in Gundelfingen aus einer Insolvenz heraus übernommen hatten, habe es die ersten Fälle von nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen gegeben. „Es war ein Fehlstart. Und es ist ein unschönes Zeichen, das hier festzustellen ist.“ Nach dem Fehlstart ging es allerdings nicht bergauf. Denn schon im März 2009, wenige Monate nach Beginn, war die Wurstfabrik des Rechtsanwalts zahlungsunfähig. Und spätestens im Sommer, als zum ersten Mal der Gerichtsvollzieher im Betrieb war, sei der Gesellschaft dann auf die Stirn geschrieben gewesen, dass sie zahlungsunfähig war, so der Richter.
Weil Thomas U., anstatt Insolvenz anzumelden, trotzdem weiter Ware bestellte, obwohl er wusste, dass er sie eigentlich schon nicht mehr bezahlen konnte und weil er in den Monaten danach immer wieder keine Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter zahlte, wurde der Abmahn-Anwalt gestern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Wegen Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit, sprich Insolvenzverschleppung, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie vollendeten und versuchten Betrugs in 99 beziehungsweise 53 Fällen. Daneben muss der Angeklagte 80000 Euro an den Insolvenzverwalter zahlen und 80 Stunden soziale Hilfsdienste ableisten.
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