34-Jähriger rammt Kontrahenten Messer in den Rücken
Er stach im Streit einem Kontrahenten ein Küchenmesser in den Rücken. Die Polizei ermittelte zunächst wegen eines Tötungsdelikts. Heute liest sich die Anklageschrift anders.
Weil er einen Bekannten in Wemding mit einem Messerstich massiv verletzt hat, muss sich ein Mann nun vor dem Schöffengericht in Augsburg verantworten. Die Polizei ging nach der Tat im November 2013 zunächst von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Die Staatsanwaltschaft sieht nach ihren Ermittlungen in der Anklage nur noch eine gefährliche Körperverletzung als erwiesen an.
Die Attacke passierte an einem frühen Sonntagmorgen in einer Wohnung. Dort feierten fünf Personen. Es floss dem Vernehmen nach reichlich Alkohol. So war auch der 34-Jährige völlig betrunken – er hatte um die zwei Promille Alkohol im Blut –, als er offenbar aus nichtigem Anlass mit einem 42-Jährigen in Streit geriet. Es kam zu einer Rangelei. Plötzlich soll der 34-Jährige ein großes Küchenmesser genommen und dieses dem Kontrahenten mit einem wuchtigen Stich von oben in den Rücken gerammt haben. Die 18 Zentimeter lange Klinge drang tief in den Körper ein, verfehlte nur knapp das Herz, verletzte aber andere innere Organe.
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