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  3. Nördlingen: Angeklagter hortet 1000 Patronen in seiner Wohnung

Nördlingen
04.02.2016

Angeklagter hortet 1000 Patronen in seiner Wohnung

Ein Patronensammler musste sich vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. Er hatte 34 kriegstaugliche Patronen in seinem Besitz. (Symbolbild)
Foto: Wolfgang Widemann

Ein 48-Jähriger hortete 1000 Patronen in seiner Wohnung. Vor Gericht nannte er die Gründe dafür.

Die einen heben Briefmarken auf, andere haben ein Faible für Porzellanfiguren, ein 48-jähriger Mann, der im Ries lebt, sammelt Patronen für Feuerwaffen. Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Nördlingen unter Vorsitz von Richter Helmut Beyschlag distanzierte sich der Ingenieur entschieden von Waffennarren: Die Sammlung sei entstanden aus seinem Interesse für Munition aus der Bundeswehrzeit, gepaart mit der Erforschung von technischen Entwicklungsverläufen. So habe er sich seinerzeit mit einer Munitionskoryphäe angefreundet, einem BKA-Beamten, mit dem er unter anderem an einem Handbuch für Revolver- und Pistolenmunition als Autor zusammengearbeitet habe. Nach dem Tod des Freundes 2001 habe er einen Teil seiner Munition zum Teil geerbt, zum Teil erstanden. Diese Sammlerstücke, oft Prototypen, wollte er wissenschaftlich dokumentieren, hatte jedoch bislang kaum Zeit dazu.

34 kriegstaugliche Patronen bei Hausdurchsuchung gefunden

Nun kam es im Sommer 2015 zu einer Hausdurchsuchung, die ursprünglich nichts mit dem aktuellen Fall zu tun hatte. Es ging um einen Streit über vertrauliche Dokumente mit seiner Firma. Bei dieser Durchsuchung fiel einem Beamten des LKA auf, dass einige der Geschosse farblich markiert waren, wie es auch bei militärischer Munition üblich ist. Er zog einen Sachverständigen hinzu, der vor Ort legale Munition von solcher trennte, die möglicherweise nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten ist.

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.02.2016

Das ist schon bedauerlicht, wenn in einer Verhandlung wichtige Zeit überhaupt sowie ein Durcheinander durch den Vorsitzenden Richter geduldet und ein ernst zu nehmender Befangenheitsantrag "auf dem Büroweg" entschieden wird. Ich glaube, hier wurden die Prioritäten in Form von Wichtigkeit außer Acht gelassen. Einem glaubhaft ernsthaften Munitionssammler für Kurzwaffen werden Verstöße angelastet, die bei den sich entwickelnden Kriminalitätsstatistiken fast keine Rolle mehr spielen. Beinah jeder "Flüchtling" aus Arabien trägt ein Klappmesser mit einer Klingenlänge über 12 cm. Wer trägt alles eine nicht registrierte Schusswaffe, illegal erworben. Und wer hat nicht einen Schlagring parat, einfach so für alle Fälle. Und ein Sachverständiger des LKA erdreistet sich, allein und ohne Genehmigung die Lagerstätte der Munisammlung in Augenschein nehmen.
Verstöße auf amtlicher Seite, wo das Urteil des Gerichts wie so oft schon vor Beginn des Verlesens der Anklageschrift feststand. Über die Kompetenzverletzung fällt dagegen kein Wort mehr. Keine Frage, dies rundet das Bild ab, wohin unsere Deutsche Gerichtsbarkeit unter diesem Bundesminister ohne Realitätssinn triftet.