Asyl: Aufregung um Kontoauszug
Landratsamt erklärt die Höhe der Summe
In den sozialen Medien und über Internet-Nachrichtendienste kursiert derzeit ein Kontoauszug mit der Überweisung von Sozialleistungen in Höhe von knapp 1800 Euro. Dabei handelt es sich um eine Geldzahlung seitens des Landratsamts Donau-Ries an einen Asylbewerber im Raum Jura. Die Behörde teilt dazu auf Nachfrage mit, dass Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Willen des Gesetzgebers nach einheitlichen Regelbedarfen festgesetzt werden. In den Regelbedarfen seien sämtliche Bedarfe des täglichen Lebens wie Ernährung, Bekleidung und Schuhe, Elektrizität, Gesundheitspflege, Teilnahme am Verkehr, Freizeitgestaltung, Presse, Nachrichtenübermittlung oder Bildung vollständig enthalten, weitere Leistungen gebe es nicht, heißt es vom Landratsamt.
Vor der Gewährung von Sozialleistungen erfolge in jedem Einzelfall eine Bedürftigkeitsprüfung. Sozialleistungen werden nicht oder nur gekürzt gezahlt, wenn ausreichende andere Einkünfte oder Vermögenswerte vorhanden sind. Asylbewerber erhalten in der Regel kein Kindergeld und wenn doch, wird die Sozialleistung um das Kindergeld reduziert. „So ist es durchaus realistisch, dass in Anbetracht der allgemeinen Lebensunterhaltskosten in unserer Gesellschaft für eine Großfamilie mit zum Beispiel sieben Personen insgesamt Monatszahlungen in der genannten Höhe erfolgen können, wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind.“ Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Angaben zu Einzelfällen gemacht werden, so die Kreisbehörde. (dz)
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