Autsch! – Ein Ausrutscher kann schmerzhaft sein
Plus Die Räum- und Streupflicht trifft fast überall die Anwohner. Wer muss wann Gehwege frei machen? Und was ist, wenn man dazu nicht im Stande ist?
Alle Jahre wieder kommen im Winter nicht nur Eis und Schnee, sondern es taucht auch die Frage auf, wer wann und wie dafür Sorge tragen muss, dass die weißen Massen und die gefährlich glatten Flächen auf Straßen und Wegen beseitigt werden. Rutschig können sie sein, mitunter schmierig-matschig und in gepresster Form gar zu tückisch glatten Eisplatten festfrieren. Ein falscher Schritt darauf und schon ist es passiert: Ein Sturz kann für den einen schmerzhaft sein und für den anderen als Verursacher juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Sagt der Wetterbericht zwar momentan eine niederschlagsfreie Auszeit für unsere Region vorher, so ist der Winter in unseren Breiten doch noch lange nicht vorbei. Zudem soll sich die momentane klirrende Kälte auch in den nächsten Tagen stabil im einstelligen Minusbereich halten – und damit besteht zumindest ein theoretisches Glätterisiko. Vielleicht überrascht uns aber ja auch der Schnee wieder einmal über Nacht. Wer dann seine Schaufel griffbereit hat, kann gleich nach dem Aufstehen loslegen, denn die Räum- und Streupflicht trifft fast jeden. Private Wege, aber auch öffentliche, die am Grundstück entlang führen, gilt es so zu präparieren, dass möglichst keine Unfälle passieren.
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