Augsburg/Kaisheim Ein Insasse der JVA Kaisheim muss nun noch länger hinter Gittern ausharren - und zwar wegen eines Briefmarken-Betruges. Sachwert: 55 Cent. Wäre der Häftling ein unbescholtener - also nicht vorbestrafter - Bürger, hätte ihn laut Staatsanwalt kein Prozess erwartet. Doch er ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt.
Gilt der rechten Szene zugehörig
Er hat bereits sechs Vorstrafen wegen Gewaltdelikten, soll früher im Gefängnis die Mitinsassen mit Handys versorgt sowie eine Anleitung und Rohmaterial zum Bombenbau besessen haben. Nicht zuletzt gilt er als der rechten Szene zugehörig. So ist er laut einer Zeugin bekannt mit Martin Wiese, einem Neonazi, der im Zusammenhang mit einem geplanten Sprengstoffattentat auf das Jüdische Zentrum München bundesweit bekannt wurde.
Aufgrund der Vorstrafen und der kriminellen Energie, die der Angeklagte während seiner Haftzeit in der JVA Kaisheim demonstrierte, wurde sein Briefmarken-Betrug deshalb gestern im Amtsgericht Augsburg verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte gemeinsam mit seiner Frau Briefmarken mit einem Klebe-Stift manipuliert habe. Durch die getrocknete Klebe-Schicht ist der Poststempel der Briefmarken auf den eingehenden Briefen abwaschbar. Auf diese Weise soll der Angeklagte die Marken mehrmals verwendet haben.
Die Justizvollzugsbeamten kamen dem Betrug auf die Schliche, als sie Briefmarken mit Kugelschreiber markierten. So stellten sie fest, dass dieselben Marken auf verschiedenen Briefen verwendet wurden. Laut Zeugenaussage wurde der Briefverkehr des Angeklagten kontrolliert, da er als "gefährlicher Gefangener" eingestuft war.
Anwalt fordert Freispruch
Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu dem Vorfall. Er ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er unschuldig sei. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten einen Freispruch, da die Schuld nicht erwiesen und ein Irrtum nicht auszuschließen sei. Richter Thomas Kessler verurteilte den 27-Jährigen jedoch zu sechs Wochen Haftverlängerung. Der Staatsanwalt hatte zwei Monate gefordert.
Der Angeklagte sitzt seit Juli 2005 in Haft. Zwischenzeitlich war er wegen Alkoholproblemen in einer Entziehungsanstalt. Seit Mai 2009 sitzt er in Kaisheim. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird er voraussichtlich heuer im November entlassen. Was er danach für Pläne habe, fragte ihn der Richter vor dem Urteilsspruch. Antwort: "Das werden wir sehen. Ist schließlich eine Zeitlang her, als ich das letzte Mal draußen war."
Das Betrugsverfahren gegen seine Ehefrau wurde übrigens aufgrund geringer Schuld eingestellt. (nina-)
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: