Damit der Sicherheitsdienst sauber ist
Ein Beschäftigter einer Security-Firma wird bei der Arbeit in Buchdorf verhaftet. Wie der Fall aufkam und wie die Behörden das Personal im Vorfeld überprüfen.
Wer heutzutage eine größere Party organisiert, kommt an einem Sicherheitsdienst nicht vorbei. Die Behörden verlangen einen solchen, damit Ruhe und Ordnung gewährleistet sind. Beim Grümpelturnier in Buchdorf geriet in der Nacht auf Samstag freilich ein Mitarbeiter der Firma, die dort das Ordnungspersonal stellte, ins Visier der Polizei. Gegen den 43-Jährigen bestanden gleich zwei Haftbefehle. Wir sprachen nun mit Thomas Scheuerer, Leiter der Polizeiinspektion (PI) Donauwörth über den Fall und gingen der Frage nach, in welcher Form das Sicherheitspersonal überhaupt kontrolliert wird.
Zunächst einmal beschäftigt sich die Gewerbeaufsicht im Landratsamt mit solchen Security-Mitarbeitern. Wenn ein Unternehmen jemand für diesen Job einstellt, muss es die Person zunächst einmal bei der Behörde melden. Die prüft dann nach Auskunft von Pressesprecherin Gabriele Hoidn, ob die Sicherheitskraft strafrechtlich vorbelastet ist. Zum einen wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister – in diesem sind alle Straftaten registriert – angefordert, zum anderen wird bei der Kriminalpolizei gefragt, ob gegen den Bewerber etwas vorliegt. Je nachdem, wie die Abfrage ausfalle, werde über die Erlaubnis entschieden, die Person zu beschäftigen. Kleinere Verstöße seien in der Regel kein Grund, eine Anstellung zu verhindern.
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