Der Waldfriedhof in Harburg scheint gestorben
Erstmals äußert sich Fürst Moritz zu Oettingen-Wallerstein zu dem Projekt und nennt Gründe für seine Ablehnung. Wie die Stadt Harburg und der Erbprinz reagieren
Seit fast drei Jahren plant Erbprinz Carl Eugen zu Oettingen-Wallerstein einen Waldfriedhof auf dem Hühnerberg bei Harburg. Die Stadtverwaltung hatte zugestimmt und das Vorhaben unterstützt. Im Mai dieses Jahres sollten eigentlich die ersten Bestattungen der Urnen möglich sein. Doch das Projekt steht vor dem Aus. Denn nun hat sich Fürst Moritz zu Oettingen-Wallerstein auch öffentlich gegen die Realisierung gestellt: „Ich kann im Falle des beabsichtigten Waldfriedhofes bei Harburg meine Zustimmung nicht geben, weil mir daran gelegen ist, eine Begräbniskultur zu erhalten, wie sie sich seit Jahrhunderten hierzulande entwickelt hat“, macht er in einer schriftlichen Stellungnahme klar, die dieser Zeitung vorliegt. Als Katholik könne er es nicht befürworten, dass die Gesellschaft die Gräber ihrer Angehörigen in Wälder auslagere und damit auch den Tod aus dem Leben verdränge. Deshalb werde er das Vorhaben seines Sohnes nicht unterstützen.
Doch genau das wäre notwendig, um den Waldfriedhof in Betrieb zu nehmen. Der Grund dafür liegt in einem komplizierten Konstrukt von Erbverträgen im fürstlichen Haus. Denn das acht Hektar große Grundstück gehört zwar dem Erbprinzen Carl Eugen zu Oettingen-Wallerstein, er ist der Eigentümer. Doch die lebenslange Verfügungsgewalt über den Gesamtbesitz des fürstlichen Vermögens und damit auch für das Gelände des Waldfriedhofes, liegt bei Fürst Moritz. Belegt ist das durch einen Grundbucheintrag. An der sogenannten ersten Rangstelle steht der Name des Fürsten. Diese Position müsste er allerdings notariell abtreten und die Stadt Harburg im Grundbuch eingetragen werden. Das wiederum ist die Auflage der Regierung von Schwaben und des Landratsamtes. Doch genau das wird der Fürst wie angekündigt verweigern. Eine Einigung mit seinem Sohn scheint nach seinen Worten derzeit nicht in Sicht.
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