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  3. Prozess: Donauwörther Student muss neun Jahre und sechs Monate in Haft

Prozess
30.05.2017

Donauwörther Student muss neun Jahre und sechs Monate in Haft

Der Student ist am Dienstag zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Foto: Barbara Würmseher (Archiv)

Das Gericht hat sein Urteil gefällt: Der 22-Jährige muss ins Gefängnis. Bis zuletzt hatte er beteuert, seine Mutter nicht getötet zu haben.

Der Angeklagte schüttelt den Kopf, als er das Urteil hört – als wolle er seinen Ohren nicht trauen: Neun Jahre und sechs Monate Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge lautet der Richterspruch. Das Augsburger Schwurgericht unter dem Vorsitz von Susanne Riedel-Mitterwieser ist überzeugt, dass Timo B. seine Mutter mit Schlägen oder Tritten ins Gesicht so malträtiert hat, dass sie an den Verletzungen starb. Die 42-jährige Michaela B. war im August vergangenen Jahres in ihrer Wohnung in Donauwörth an ihrem eigenen Blut erstickt.

Bis zuletzt hatte Timo B. seine Unschuld beteuert

Timo B. hatte bis zum letzten Prozesstag seine Unschuld beteuert. Doch das Gericht glaubte weder seinen Worten noch seiner Betroffenheit. „Es bleibt der eine Schluss: Nur der Angeklagte hatte Zugang zur Wohnung und als Einziger kein Alibi. Er ist der Täter.“ Der 22-jährige Student habe mindestens neun Mal auf seine Mutter eingeschlagen und sich mit ihr einen heftigen Kampf im Toilettenraum der gemeinsamen Wohnung geliefert – das legten die Blut- und DNA-Spuren nahe. Zwar habe er nicht beabsichtigt, seine Mutter zu töten, doch „er hätte erkennen müssen, dass die zugefügten Verletzungen zum Tod führen müssen“, so Riedel-Mitterwieser in der Urteilsbegründung. Die Verteidigung kündigte an, in Revision zu gehen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

30.05.2017

Ein unverständliches Urteil. dass Timo B. Nach dem Auffinden seiner Mutter durcheinander war und widersprüchliche Aussagen gemacht hat, ist sicherlich jedem Laien klar. Und dass DNA-Spuren von Familienangehörigen bei zusammenlebenden Personen vorhanden sind, ist auch nicht verwunderlich. Nur weil das Gericht keinen anderen Täter vorweisen kann, muss nun ein junger Mann dafür büßen. Früher hieß es: "Im Zweifel für den Angeklagten." Dies gilt heute scheinbar nicht mehr. Ich wünsche dem jungen Mann viel Kraft und seinen Verteidigern die richtigen Worte für eine Revision.

30.05.2017

Ja, die Justizirtümer häufen sich immer mehr. Ich als Richter hätte mir dieses Urteil nicht fällen drauen, bei so wenig Indizien. Vermutlich war er der Täter, aber sicher ist es nicht. Das Problem ist: wie sie schon schreiben, man hat halt keinen Anderen,aber das ist zu wenig für ein Urteil. Augsburg ist bekannt für solche Urteile, so auch der Verurteilte von Ursula Hermann, der auch auf äußerst windige Indizien Lebenslänglich bekam.