Ein Urteil im Interesse der Rechtsordnung
Ein 25-Jähriger begrapscht eine junge Frau, die zum Badesee in Hamlar radeln will. Welche Strafe er dafür erhält.
Es ist ein heißer Sommertag im Juli 2015. Eine damals 18-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis ist mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zum Badesee in Hamlar. Auf dem Radweg begegnet sie einem Mann, der ebenfalls mit dem Rad unterwegs ist. Er fährt neben der Frau her und macht mit derber Sprache sexuelle Anspielungen.
Als sie darauf nicht reagiert, wird er handgreiflich, zieht der Frau das Kleid ein Stück hoch, begrapscht sie am Oberschenkel, Po und mutmaßlich auch im Intimbereich. Erst nach mehrfacher Gegenwehr lässt der Mann von ihr ab. Wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung stand er nun vor dem Amtsgericht in Nördlingen. Der Beginn des Prozesses gestaltete sich schwierig, da der Angeklagte aus Polen stammt und daher auf eine Dolmetscherin angewiesen war. Durch seinen Anwalt Steffen Kraus ließ er verlauten, dass er bis auf den Griff zwischen die Beine der jungen Frau die Tat und die unangemessene Wortwahl einräume und sich bereits schriftlich bei dem Opfer entschuldigt habe. Des Weiteren habe er der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro zukommen lassen und sich selbst der Kriminalpolizei gestellt. Dieses Verhalten hob der Vorsitzende Richter Helmut Beyschlag lobend hervor, konnte sich die Bemerkung allerdings nicht verkneifen, dass der Angeklagte für die obszönen Worte keinen Dolmetscher benötigt hätte.
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