Eine bittere Pille für Apotheker
Arzneimittel im Internet könnten nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs deutlich günstiger werden. Weshalb sich Apotheker im Landkreis Donau-Ries benachteiligt fühlen.
Für Verbraucher ist es eine gute Nachricht: Rezeptpflichtige Medikamente könnten günstiger werden. Grund dafür ist ein Urteil des europäischen Gerichtshofs. Am 19. Oktober kippte das Gericht in Luxemburg die bislang bestehende Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneien. Wer bisher ein verschreibungspflichtiges Mittel kaufen wollte, der zahlte stets den selben Preis – im Internet und in jeder Apotheke in Deutschland.
Diese Preisbindung verstoße jedoch gegen europäisches Recht, heißt es im Urteil. Denn ausländischen Anbietern werde so der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Diese dürfen nun Rabatte auf alle Medikamente geben und über das Internet auch nach Deutschland verkaufen. Für die heimischen Vor-Ort Apotheken gilt die Preisbindung nach hiesigem Recht jedoch nach wir vor. „Das kann für uns Apotheker zum Problem werden“, sagt Wolfgang Dittrich, Apothekensprecher im Landkreis Donau-Ries. Er plädiert deshalb für ein Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Arzneien. In anderen europäischen Ländern gibt es ein solches Gesetz bereits.
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