Firma Appl: Gericht gibt Klägern recht
Mitarbeiter haben jetzt vor Gericht ihren Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld erwirkt. Aber nur die Angestellten profitieren, die Klage eingereicht hatten.
Im arbeitsrechtlichen Streit um das von der Firma Appl in Wemding gestrichene Urlaubs- und das Weihnachtsgeld haben mehrere Arbeitnehmer einen Erfolg verbucht. Das Landesarbeitsgericht in München entschied, dass das Unternehmen die beiden Leistungen für 2014 bezahlen muss. In diesen Genuss kommen aber nur vier (beim Urlaubsgeld) beziehungsweise sieben (beim Weihnachtsgeld) Mitarbeiter der Tochterfirma m.appl GmbH (Buchbinderei), welche die Lohnkürzung nicht akzeptieren wollten und Klage einreichten.
Die Firmengruppe Appl kündigte 2014 die Einschnitte bei der Bezahlung der Beschäftigten an. Die sollten dauerhaft auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der bisherigen Form verzichten. Grund sei die schwierige wirtschaftliche Lage. Nachdem sich laut Gewerkschaft Verdi die Beschäftigten weigerten, diese neue Regelung zu akzeptieren beziehungsweise keine neuen Arbeitsverträge unterschrieben, seien die Leistungen einseitig durch den Arbeitgeber gestrichen und nicht ausbezahlt worden.
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