Geflügel muss weiter im Stall bleiben
Das Landratsamt sieht nach wie vor die Gefahr, dass sich die Vogelgrippe in der Region ausbreiten könnte. Welche Folgen das hat.
Aufgrund des unverändert hohen Risikos, das von der Geflügelpest für Nutzgeflügelhaltungen ausgeht, besteht die Verpflichtung zur Stallhaltung weiterhin. Darauf weist das Landratsamt hin.
„Regelmäßige Nachweise des Erregers bei Wildvögeln und Neuausbrüche der Seuche in Nutzgeflügelbeständen machen die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der angeordneten Schutzmaßnahmen deutlich“, erklärt die Behörde. Es seien zwar vornehmlich Nutzgeflügelbestände im Norden Deutschlands betroffen, „da sich Wildvögel aber über große Entfernungen bewegen können, wirken sich diese Ausbrüche auch auf Bayern aus“.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.