Geldstrafe und Fahrverbot für Drängler
Verkehrssünder zeigt vor Gericht ein Video
Bei einem Prozess am Amtsgericht in Nördlingen haben sich die Beteiligten im wahrsten Sinne des Wortes ein genaues Bild von einer Straftat machen können, die ein Autofahrer auf der B25 bei Harburg begangen hat. Dafür sorgte der Angeklagte selbst. Er musste sich wegen Nötigung verantworten – und zeigte einen Videofilm von jenem Vorfall am 13. Februar 2014. Die Aufnahmen stammten von einer Kamera, die der 57-Jährige in seinem Auto installiert hatte.
Der Mann war vom Opfer angezeigt worden und hatte einen Strafbefehl bekommen, der eine Geldstrafe und ein dreimonatiges Fahrverbot beinhaltete. Damit war der Drängler aber nicht einverstanden. Er legte Einspruch ein. So landete der Fall vor Richterin Sandra Fischer.
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