Heute entscheidet der Europäischer Gerichtshof über die Klage eines Imkers aus Kaisheim (Kreis Donau-Ries). Das Urteil gilt als wegweisend.


Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute Nachmittag über den Verkauf von Honig mit Rückständen aus gentechnischer Produktion. Das Urteil über die Klage eines Imkers in Kaisheim (Kreis Donau-Ries) gilt als wegweisend: Nach Angaben von Imker-Verbänden könnte das höchste EU-Gericht dafür sorgen, dass Importhonige aus den Regalen der Supermärkte verschwinden. Denn Spuren von Gen-Pollen sind in vielen Honigsorten enthalten, vor allem aus Nord- und Südamerika, wo weitaus mehr Gen-Pflanzen angebaut werden als hierzulande.
Der Imker hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt. Er produzierte Honig in der Nähe eines Grundstücks, auf dem zu Forschungszwecken gentechnisch veränderter Mais angebaut wurde. In seinen Bienenstöcken und seinem Honig stellte der Imker daraufhin 2005 Gen-Pollen fest und ließ den Honig vernichten.
Die Erfolgsaussichten des Klägers sind gut: Bereits vor Monaten stellte der Gutachter des Gerichtshofs fest, dass Honig mit kleinsten Spuren von Gen-Blütenstaub eine Zulassung benötige, um in den Handel zu kommen. Der Gerichtshof folgt in den meisten Fällen der Meinung des Gutachters. dpa/ AZ
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.|
|
Artikel kommentieren