Gericht: Kirche darf Pornodarstellerin entlassen
Die Diakonie Neuendettelsau hat einer Mitarbeiterin, die in ihrer Freizeit als Pornodarstellerin aktiv ist, zurecht gekündigt. Das stellte das Arbeitsgericht heute fest.
Die Diakonie Neuendettelsau hat einer Mitarbeiterin, die in ihrer Freizeit als Pornodarstellerin aktiv ist, zurecht gekündigt. Zu diesem Ergebnis ist das Arbeitsgericht gekommen. Bei einer Verhandlung in Donauwörth wies das Gericht eine Klage der 38-Jährigen ab.
Die war 17 Jahre lang in einer Behinderteneinrichtung im Donau-Ries-Kreis tätig. Als bekannt wurde, dass die Erzieherin in der Erotikbranche aktiv ist, entließ sie die Diakonie. Sie machte geltend, dass die Nebentätigkeit nicht beim Arbeitgeber angemeldet gewesen sei und zudem mit den Werten der Kirche und ihrer Einrichtungen nicht vereinbar sei. Dagegen sagte der Anwalt der Frau, er könne nichts Verwerfliches sehen, denn: „Pornografie gehört zum Leben dazu.“
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