Tapfheim/Augsburg (wwi) - Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am gestrigen Mittwoch einem Metzger aus Tapfheim quasi eine letzte Chance gegeben, weiterhin seinen Beruf ausüben zu dürfen. Wie berichtet, hatte das Landratsamt in Donauwörth dem 56-Jährigen wegen wiederholter Verstöße gegen Hygiene-Vorschriften und Tierschutzgesetz zum 30. Juni 2009 untersagt, seinem Gewerbe nachzugehen. Der Betroffene hält diesen Beschluss für unverhältnismäßig und reichte Klage ein. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts setzte das Verfahren nun aus, nachdem der Metzger und die Vertreter der Behörde damit einverstanden waren, sich an einen Tisch zu setzen.
In einem Gespräch soll laut Vorsitzender Richterin Beate Schabert-Zeitler baldmöglichst abgeklärt werden, welche Veränderungen in dem Schlachtbetrieb noch "durchzuführen und einzuhalten" sind, damit von einer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann. Innerhalb von vier Monaten soll das Amt dann prüfen, ob der Bescheid für die Gewerbeuntersagung weiter Bestand hat.
Beide Seiten sträubten sich
In der Verhandlung sträubten sich beide Seiten einige Zeit gegen diese Lösung. Der Metzger und sein Rechtsanwalt Alfred Hummel (Ingolstadt) beharrten darauf, dass die Maßnahme der Behörde übertrieben sei. Zwar räumte der Tapfheimer ein, in der Vergangenheit sei einiges in seinem Betrieb nicht in Ordnung gewesen, jedoch sei er den vom Landratsamt angeordneten Veränderungen auf dem Anwesen nachgekommen: "Was wir erfüllt haben, kann besser nicht sein."
Amtstierarzt Dr. Thomas Kellner bestätigte, dass die Räumlichkeiten inzwischen den Vorschriften entsprechen. Andererseits äußerten Kellner und seine Kollegen Gudrun Hieble (für den Verbraucherschutz zuständige Abteilungsleiterin) und Gerhard Wiedenmann (Leiter des Gewerbeamts) sowie Dr. Michael Bucher vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Metzgers. Dessen Einstellung zu Hygiene und Tierschutz hätten sich "in keiner Weise verändert", erklärte Bucher. "Hier ist eindeutig keine Besserung abzusehen." Das Untersagen des Gewerbes sei aufgrund "der Summe der Verstöße ausgesprochen worden", so Gerhard Wiedenmann.
Allein im vorigen Jahr erhielt der Betriebsinhaber fünf Bußgeldbescheide und nach der Kontrollaktion einer Spezialeinheit im Oktober 2008 schloss das Landratsamt den Betrieb wegen gravierender Mängel für über einen Monat. Folge war auch ein strafrechtliches Verfahren, das mit einer Geldstrafe von 6000 Euro endete (wir berichteten).
Am 27. Januar 2009 fiel der Betrieb bei einer weiteren Kontrolle erneut negativ auf. Unter anderem stellten die Behördenvertreter fest, dass die Mitarbeiter noch immer nicht über die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden waren. Damit fehlte ein zentraler Bestandteil des Hygieneschutzgesetzes, so Michael Bucher vom Landesamt. Ein halbes Jahr nach der Kontrolle erließ das Landratsamt Mitte Juli einen Bußgeldbescheid.
Beanstandungen seit 2007
Die Beanstandungen seit 2007 listete Amtstierarzt Kellner auf. Der sprach unter anderem von "schwerwiegenden tierschutzrechtlichen Verstößen". Der Veterinär teilt zudem mit, dass sich der Metzger nach den Maßnahmen, die im Sommer ergriffen wurden, im vergangenen September erneut Ärger eingehandelt habe. Im Stall habe drei Wochen lang eine schwer kranke Kuh gestanden, die eigentlich sofort von ihren Leiden erlöst hätte werden müssen. Die Behörde zeigte den 56-Jährigen erneut wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. Der Fall ist derzeit bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Thomas Kellner lastete dem Metzger an: "Das tägliche Leben der Hygiene und des Tierschutzes fehlt."
Richterin Schabert-Zeitler stellte fest: "Wir haben viele Anhaltspunkte, dass keine Zuverlässigkeit vorliegt." Andererseits sei in dem Bescheid zur Gewerbeuntersagung nicht aufgeführt, dass die Familie seit Oktober 2008 einiges im Betrieb verbessert habe. Nachdem die Parteien dem Vorschlag des Gerichts gefolgt waren, gab die Vorsitzende dem Metzger eindringlich folgenden Satz mit auf den Weg ins neue Jahr: "Es darf nichts mehr passieren."
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