Stadt Monheim hat mit früherem Bestatter einen Vergleich geschlossen. Der Geschäftsmann zahlt der Kommune 10000 Euro Von Wolfgang Widemann
Monheim Ein heikler Rechtsstreit, der in den vergangenen Jahren die Gemüter in und um Monheim bewegte, hat nun ein Ende gefunden. Die Stadt Monheim schloss mit einem Bestatter, der in der Region über Jahrzehnte hinweg tätig gewesen war und in dieser Zeit offenbar eine Reihe von Beerdigungen in Tiefengräbern nicht ordnungsgemäß ausführte, einen Vergleich. Dieser kam auf Vorschlag des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zustande.
Der Geschäftsmann erklärte sich bereit, 10000 Euro an die Kommune zu überweisen. Damit seien alle bereits bekannten und möglicherweise in der Zukunft anfallenden Kosten in solchen Fällen beglichen, teilt Bürgermeister Anton Ferber auf Anfrage unserer Zeitung mit. Noch im abgelaufenen Jahr stimmte der Monheimer Stadtrat in nicht öffentlicher Sitzung dem Vergleich zu.
Der Ärger hatte 2008 begonnen. Nachdem die Stadt einen neuen Bestatter unter Vertrag genommen hatte, stießen dessen Totengräber in etwa einem halben Dutzend Familiengräbern auf Särge, die sich nicht in der erforderlichen – und vom Vorgänger-Unternehmen abgerechneten – Tiefe von mindestens 2,40 Metern befanden. Dies sei „wohl nur die Spitze des Eisbergs“, hieß es damals aus dem Rathaus.
In einem Monheimer Stadtteil stieß der neue Bestatter beispielsweise in derart geringer Tiefe auf einen Sarg, dass der zweite Leichnam nur noch etwa 40 Zentimeter unter der Oberfläche bestattet werden konnte. Hier schritt das Landratsamt ein. Beide Toten mussten exhumiert werden. Sie wurden erneut bestattet, nachdem das Grab in der vorgeschriebenen Tiefe ausgehoben worden war.
Die Angelegenheit schaukelte sich hoch und die Stadt zeigte den Geschäftsmann wegen Betrugs an. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein.
Die Kommune zog auch vor das Verwaltungsgericht und verlangte Schadensersatz. Dabei ging es um die Kosten für zwei Exhumierungen in dem Ortsteil und in der Kernstadt. Zudem wollte die Kommune festgestellt haben, dass der Unternehmer auch für Fälle haftbar gemacht werden kann, die künftig ans Tageslicht kommen könnten.
Das Verwaltungsgericht habe sich mit der Klage intensiv beschäftigt, berichtet Präsident Ivo Moll: „Das ist sicher kein Routinefall.“ Ihm sei kein vergleichbares Verfahren bekannt. Zunächst seien einige grundsätzliche Fragen zu klären gewesen, beispielsweise ob es sich um einen öffentlich-rechtlichen oder einen zivilrechtlichen Vertrag handelte, den die Stadt mit dem Bestatter geschlossen hatte. Je nach Bewertung wäre das Verwaltungsgericht oder das Amtsgericht zuständig.
Kommune erreicht Berufung vor dem VGH
Die Kammer in Augsburg wies die Klage der Stadt im Sommer 2010 ab – unter anderem, weil die Fälle verjährt wären. Eine Berufung ließ die Kammer nicht zu. Die Stadt wollte sich damit nicht abfinden, beantragte beim VGH die Zulassung auf Berufung und bekam recht. Bei einer Verhandlung in München schlug die Kammer nach dem Vernehmen gleich vor, die beiden Parteien sollten sich doch einigen.
Der Unternehmer und die Kommune gingen darauf ein. Der Geschäftsmann zahlt und die Stadt verzichtet auf rechtliche Schritte. Der Vergleich sei im Bemühen zustande gekommen, „keinen weiteren Unfrieden entstehen zu lassen“, so Bürgermeister Ferber. Wäre eine Einigung gescheitert, „hätten wir jeden einzelnen Fall wieder ausstreiten müssen“.
Bei Beerdigungen versuche man jetzt schon im Vorfeld möglichen Ärger zu vermeiden. Wenn möglich, wähle man bei Bestattungen in Familiengräbern inzwischen von vorneherein die andere, noch freie Seite, berichtet der Bürgermeister. Außerdem gebe es immer mehr Urnenbeisetzungen. Bei denen könne die Tiefengrab-Problematik nicht auftreten.
„Wir wollten einen Schlussstrich ziehen“, ist aus den Reihen des Stadtrats zu hören. Auch wenn der Bestatter rechtlich nicht zu belangen sei und sich die Gemüter in Monheim inzwischen beruhigt hätten, mache die Sache doch traurig. Moralisch gesehen seien die Vorkommnisse „ein Wahnsinn“, so ein Ratsmitglied.
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